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Urheber- und Medienrecht

Schalast & Partner mahnen unerlaubte Verwertung des Musikwerkes „Cassandra Steen – Tanz“ ab

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Erneut liegt uns ein Abmahnschreiben mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung vor. Im Namen der DigiProtect Gesellschaft tritt die Kanzlei Schalast & Partner auf, um deren Rechte als alleinige Inhaber der Nutzungsrechte zu vertreten. Gerügt wird wieder einmal die unerlaubte Verwertung von geschütztem Tonmaterial in File-Sharing-Netzwerken.

Das Abmahnschreiben:
In dem Schreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen das Musikwerk „Cassandra Steen – Tanz (German Top 100 Single Charts)“ auf einer sogenannten Tauschbörse andern Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle eine Verletzung im Sinne des § 19a UrhG dar und sei anhand der IP-Adresse auf den Rechner un-seres Mandaten zurückverfolgt worden. Auf Grundlage dieser Rechtsverletzung fordert die gegnerische Partei nun die Zahlung eines Schadensersatzes. Im Zuge einer unverzüglichen Erledigung der Angelegenheit bieten die Rechtsanwälte einen Vergleich an: Innerhalb von 14 Tagen soll unser Mandant einen Vergleichsbetrag in Höhe von €480,00 überweisen und eine beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Bei Handeln innerhalb von 8 Tagen wird sogar ein „Schnellzahlerrabatt“ eingeräumt und der Betrag auf €350,00 reduziert.

Das richtige Vorgehen:
Genau diese Art von Schreiben ist es, die den Abgemahnten oftmals zu übereilten, unüberlegten Handlungen bewegt. Doch Sie sollten auf keinen Fall vorschnell den Forderungen nachkommen. Vor allem die vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen lasten dem Unterzeichner häufig mehr auf als notwendig wäre. Aus diesem Grund empfehlen wir eine modifizierte Erklärung mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltes zu erstellen um unnötige Verpflichtungen zu vermeiden. Auch die Berechtigungsfrage und die damit verbundene Durchsetzbarkeit der Forderungen sollte rechtlich überprüft werden.

Gerne helfen wir Ihnen weiter, sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebotes unterstützen wir Sie gerne auch bundesweit. Weiter Informationen erhalten Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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