Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwaltskanzlei RA • Meier mahnt ab! Vorwurf: Urheberrechtsverletzung
Uns liegt erneut ein Abmahnschreiben, das unserem Mandanten angebliche Urheberechtsverletzung vorwirft, vor. Dieses Mal rügt die Rechtsanwaltskanzlei RA • Meier aus Lünen im Auftrag der Trak Music GnbR, die vorgibt die alleinigen Nutzungsrechte an dem Musikwerk „Here comes the Night“ der Interpreten „Darius & Finlay feat. DAZ“ zu haben.
In dem Schreiben wird der Vorwurf folgenderweise konkretisiert: Mittels des Peer-to-Peer Netzwerkes „BitTorrent“ soll unser Mandant das oben genannte Werk unbefugt (gem. § 19a UrhG) öffentlich zugänglich gemacht haben, indem er es anderen Nutzern zum Download angeboten hat. Diese Urheberrechtsverletzung stelle die Grundlage für die Ansprüche der Gegenseite dar.
Gefordert wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, was der Beseitigung des Wiederholungsrisikos nach § 97 UrhG dienen soll. Es wird erwartet, dass diese innerhalb von 10 Tagen unterschrieben zurück gesendet wird. Darüber hinaus fordert der generische Anwalt, ebenfalls gemäß § 97 UrhG, Schadensersatz in Form eines pauschalen Betrages in Höhe von € 390,00. Auch hier beträgt die Frist zur Begleichung der Summe 10 Tage.
Was tun in solch einem Fall?!?
Als erstes empfehlen wir Ihnen Unterstützung in Form der Beratung eines spezialisierten Anwaltes zu holen. Dieser kann Ihren Einzelfall einschätzen und weitere Schritte, wie ein etwaiges Vorgehen gegen die Forderungen, planen. Denn nicht selten sind diese zu hoch oder gar unberechtigt und können aus diesem Grund rechtlich nicht gegen den Abgemahnten durchgesetzt werden. Gehen Sie nicht vorschnell den Forderungen nach und vermeiden Sie es vor allem die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese bürgt dem Unterzeichner meist mehr Verpflichtungen auf als notwendig. Es ist zu Ihrem Vorteil eine modifizierte Erklärung, ohne Anerkennung einer Rechtsplicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, abzugeben, die ein Vorgehen gegen die Forderungen nicht vereitelt.
Gerne werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie in der Verteidigung Ihrer Rechte. Nähere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/abmahnung.