Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwälte Waldorf Frommer rügen unerlaubte Verwertung eines Hörbuches
Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind bekannt für die massenhafte Versendung von Abmahnschreiben. In dem uns vorliegenden Fall vertreten Sie die Rechte der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Bezug auf das Hörbuch „Die Drei ??? der Biss der Bestie (Folge 146)“.
Das Abmahnschreiben:
In dem Schreiben geben die gegnerischen Anwälte an im Namen der Rechteinhaber Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung des oben genannten Hörbuches zu rügen. Unserem Mandanten wird vorgeworfen das Werk in einer sogenannten Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des UrhG und damit die Grundlage für die gegnerischen Forderungen dar.
Die Forderungen:
Laut § 97 UrhG steht den Rechteinhabern ein Anspruch auf Unterlassung zu. Diesen machen die gegnerischen Anwälte nun auch geltend und fordern zur Minimierung des Wiedeholungsrisikos die Unterzeichnung einer beigefügten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von unserem Mandanten die Begleichung eines pauschalen Schadenersatzbetrages in Höhe von €956,00 verlangt. Diese Summe setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten und dem über den Streitwert ermittelten Schadenersatz zusammen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an diesem Angebot nur bei Einhaltung der angegebenen Fristen festgehalten wird. Für die Unterlassungserklärung beträgt die Frist eine Woche, für die Begleichung der Geldforderung 14 Tage.
Das empfohlene Vorgehen:
Sollten Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall ei-nen spezialisierten Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen. Insbesondere die beigefügten, vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oftmals unvorteilhaft ausgestaltet und sollten nicht in dieser Form abgegeben werden. Es empfiehlt sich eine modifizierte Version zu erstellen, ohne Schuldeingeständnis und Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung. Ebenso die Forderungen sind oftmals zu hoch angesetzt oder gar unberechtigt. Deshalb sollte im Einzelfall deren Durchsetzbarkeit gegenüber dem Abgemahnten nochmals überprüft werden.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Nähere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/