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Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen unerlaubtes Filesharing an zwei Alben ab: „Britney Spears – Femme Fatale“ und „Shakira – Sale El Sol“

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Gerade eben hat uns eine neue Abmahnung der Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer erreicht: Wieder einmal mahnen sie im Auftrag von Sony Music Entertainment GmbH ab und rügen die unerlaubte Veröffentlichung geschützten Tonmaterials.
In ihrem Abmahnschreiben werfen die gegnerischen Rechtsanwälte unserem Mandanten vor, er habe über eine Online-Tauschbörse das Musikalbum „Femme Fatale“ der Künstlerin Britney Spears und das Album „Sale El Sol“ der Künstlerin Shakira anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Da die ausschließlichen Nutzungsrechte jedoch bei der Sony Music Entertainment GmbH liegen, stellt diese Handlung eine Urheberrechtsverletzung dar. Deshalb wird unser Mandant zur Zahlung eines Betrags in Höhe von € 1.406,00 aufgefordert, der sich aus den Anwaltskosten und einem pauschalisierten Schadensersatzbetrag zusammensetzt. Zur Kostenbegleichung wurde ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Darüber hinaus fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, die vorformuliert beigefügt ist. Zur Abgabe dieser Erklärung wurde eine Frist von nur 7 Tagen gesetzt. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung würde sich unser Mandant dazu verpflichten eine zukünftige öffentliche Zugänglichmachung zu unterlassen. Doch bei einer Vielzahl von vorformulierten Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, denn diese sind oftmals zu weit gefasst oder gar unberechtigt.
Dennoch sollte man auch nicht untätig bleiben, da nach dem Ablaufen der Frist oftmals sofort ein neues Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte folgt und diese oftmals dann nicht mehr an ihrem vorherigen Vergleichsangebot festhalten.

Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen zu reagieren und von einem spezialisierten Rechtsanwalt die Rechtfertigung der Abmahnung überprüfen zu lassen. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir gerne für Sie tätig und unterstützen Sie auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserem Abmahnportal unter www.rdp-law.de/abmahnung

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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