Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen Filesharing an dem Album “Clueso - An und für sich“ ab.
Gerade eben hat uns eine neue Abmahnung der Münchner
Rechtsanwälte Waldorf Frommer erreicht: dieses Mal mahnen sie im Auftrag von
Sony Music Entertainment ab und rügen, wie bislang auch, die unerlaubte
Veröffentlichung geschützten Tonmaterials.
In ihrem Abmahnschreiben werfen die gegnerischen
Rechtsanwälte unserem Mandanten vor, er
habe über eine Online-Tauschbörse das Musikalbum „An und für sich“ des
Künstlers Clueso anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Aufgrund
dieser öffentlichen Zugänglichmachung, die an Hand der IP-Adresse
zurückverfolgt werden konnte, wird unser Mandant zur Zahlung eines
pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von € 956,00 aufgefordert, damit die
Angelegenheit vergleichsweise beigelegt werden kann. Zur Kostenbegleichung
wurde ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Darüber hinaus fordern die gegnerischen Rechtsanwälte auf,
eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Diese
ist vorformuliert und der Abmahnung beigefügt. Mit der Unterzeichnung dieser
Erklärung würde sich unser Mandant dazu verpflichten eine zukünftige
Öffentlichmachnung zu unterlassen und den geforderten Geldbetrag innerhalb der
Frist zu begleichen. Doch bei einer Vielzahl von vorformulierten Unterlassungserklärungen
ist Vorsicht geboten. Denn diese sind oftmals zu weit gefasst oder gar unberechtigt
und sollten daher vorher überprüft werden.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen
wir Ihnen, den Forderungen keinesfalls blindlings nachzukommen. Sie sollten aber
auch nicht untätig bleiben, sondern reagieren! Oftmals ist eine Beratung von
einem spezialisierten Rechtsanwalt hilfreich und kann den Fall zu Ihrem Vorteil
wenden. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserem
Abmahnportal auf www.rdp-law.de/abmahnung.