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Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwälte Schalast & Partner rügen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Angeline“ von Groove Coverage

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Wieder erreicht uns eine Abmahnung wegen Filesharing. Dieses Mal von der Kanzlei Schalast & Partner. Im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft werfen die Rechtsanwälte unserem Mandanten vor er habe eine Kopie des Musikwerkes „Groove Coverage – Angeline“ im Internet in einem Filsharing-Netzwerk zum Download angeboten. Diese Handlung stelle eine Urheber-rechtsverletzung dar, da die DigiProtect die alleinigen Nutzungsrechte an dem Werk habe. Auf dieser Grundlage wird von unserem Mandanten nun die Bezahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 390,00 verlangt, um die Gelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Dem Schreiben beigefügt ist auch eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Mit deren Unterzeichnung würde sich unser Mandant nicht nur zur zukünftigen Unterlassung einer solchen öffentlich Zugänglichmachung verpflichten, sondern auch zu einer Vertragsstrafe in Höhe von €5100,00 bei einer Zuwiderhandlung.

Sowohl für die Zurücksendung der unterschriebenen Unterlassungserklärung als auch zur Begleichung des Geldbetrages wurde eine Frist von zwei Wochen gesetzt.

Grundsätzlich kann geraten werden, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vor-schnell abzugeben, sondern – um auf Nummer sicher zu gehen – diese von einem speziali-sierten Rechtsanwalt überprüfen und gegebenenfalls modifizieren zu lassen. Denn oftmals sind Unterlassungserklärungen unberechtigt oder zu weit gefasst, legen also dem Erklärenden mehr auf als eigentlich erforderlich wäre.

In dem Falle, dass Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen deshalb nicht untätig zu bleiben. Nicht selten folgen auf ignorierte Abmahnungen höhere Geldforderungen oder gar ein gerichtlicher Prozess, der wiederum erhebliche Kosten mit sich bringt.

Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Nähere Informationen – auch über unser speziell entwi-ckeltes Pauschalangebot, falls Sie nicht in Augsburg und Umgebung wohnen – finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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