Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Rasch rügt unerlaubte Verwertung von „Samy Deluxe – SchwarzWeiss“
Dieses Mal erreicht uns eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg. Die gegnerischen Rechtsanwälte stellen in dem im Abmahnschreiben angebotenen Vergleich folgende Forderungen:
Als erstes soll unser Mandant eine strafbewehret Unterlassungserklärung, die bereits vorformuliert dem Schreiben beigefügt ist, zum Zwecke der Ausräumung einer Wiederholungsgefahr unterzeichnen und innerhalb von 7 Tagen zurückschicken. Mit dieser Erklärung geht eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandeln, in Höhe von € 5.001,00, einher. Zweite Forderung ist die Begleichung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 1.200,00 als pauschale Schadensersatzsumme.
In dem Schreiben wird betont, dass der Vergleich nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen angenommen werden kann.
Wie geht man jetzt am besten vor?
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und nicht vorschnell den Forderungen der Anwälte nachzukommen. Vor allem die beigefügten, bereits im Vorfeld formulierten Unterlassungserklärungen stellen ein großes Risiko dar. Oftmals sind sie derart gestaltet, dass sie vor Gericht als Schuldeingeständnis angesehen werden können und dadurch eine weitere Verteidigung erschweren. Auch die völlig überhöhten Vertragsstrafen müssen kein Teil der Erklärung sein. Deshalb empfehlen wir dringend, mit Hilfe eines Anwaltes, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen, die ein Vorgehen gegen die Forderungen nicht vereitelt.
Alle weiteren Schritte sollten dann individuell, auf Ihren Fall abgestimmt mit einem spezialisierten Anwalt besprochen werden. Nicht selten sind die Vergleichsforderungen überhört und können durch geschicktes Verhandeln noch verringert werden. Auch die Frage der Schuld sollte im Einzelfall nochmals geprüft werden, da es vorkommen kann, dass die Forderungen gar unberechtigt und nicht durchsetzbar sind.
Gerne helfen wir Ihnen in einer solchen Situation weiter. Nähere Informationen –auch zu unserem speziell entwickelten Pauschalangebot- finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/