Wie so oft, vertritt auch dieses Mal die Kanzlei Rasch die Interessen der Universal Music GmbH. Ebenso bleibt der Vorwurf der Gleiche: Urheberrechtsverletzung.
In dem uns vorliegenden Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen das Mu-sikalbum „Sorry For Party Rocking“ von LMFAO unerlaubt verwertet zu haben, indem er es auf einer P2P Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten hat. Auf Grundlage dieser Urheber- und Leistungsschutzrechteverletzung werden nun Ansprüche von den gegne-rischen Anwälten gegenüber unserem Mandanten geltend gemacht.
Gefordert wird von unserem Mandanten eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungs-erklärung innerhalb einer Woche unterschrieben zurückzusenden. Diese stellt eine verbindliche Verpflichtung dar, es in Zukunft zu unterlassen Musikwerke der Universal Music GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Im Fall einer Zuwiderhandlung wäre eine Vertragsstrafe in Höhe von €5.001,00 zu zahlen. Des Weiteren verlangt die Kanzlei die Zahlung eines pau-schalen Schadenersatzbetrages in Höhe von € 1.200,00. Bei Erfüllung dieser Forderungen wäre die gegnerische Seite bereit die Sache im Wege eines Vergleichs beizulegen und von weiteren Forderungen abzusehen. Eine Vergleichsannahme ist innerhalb von 14 Tagen mög-lich.
Seien Sie jedoch mit solchen Angeboten vorsichtig! Oftmals hofft die gegnerische Partei auf eine schnelle Annahme des Vergleiches ohne eine weitere Prüfung seitens des Abgemahnten. Gerade das ist aber in einer derartigen Situation zu empfehlen. Es kommt häufig vor, dass die Forderungen unberechtigt sind oder die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, wodurch sich der Unterzeichner mehr auf bürgt als nötig wäre.
Ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Hilfe und lassen Sie sich bezüglich Ihrer Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten beraten. Durch die richtige Vorgehensweise kann man sich viele Kosten und einen etwaigen Gerichtsprozess sparen. Gerne werden wir hier für Sie tätig und unterstützen Sie bei der Vertretung Ihrer Interessen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.rdp-law.de/abmahnungen