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Urheber- und Medienrecht

Nümann + Lang rügt Filesharing an „Cascada – Pyromania“

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die Rechtsanwälte Nümann + Lang sind für Mehrfachabmahnungen einzelner Titel unterschiedlicher Interpreten, wie Cascada oder auch Culcha Candela bekannt. In dem uns vorliegenden Schreiben mahnen sie einen Titel von "Cascada" in Vertretung der Interessen der Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter mit dem Namen "Pyromania“ ab.

Auch dieses Mal lautet der Vorwurf der gegnerischen Anwälte Urheberrechtsverletzung. Unser Mandant soll über eine sogenannte Tauschbörse das oben genannte Musikwerk anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht haben und dadurch die alleinigen Nutzungsrechte der Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter verletzt haben. Diesen Verstoß gegen das Urhebergesetz als Grundlage, fordern die Gegner nun eine Schadensersatzzahlung und die Unterzeichnung einer Unterlassungsverpflichtung, um eine etwaige Wiederholungsgefahr auszuräumen.

In dem Abmahnschreiben schlägt die Kanzlei Nümann + Lang einen Vergleich vor. Unser Mandant soll € 450,00 zahlen und eine bereits vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von 10 Tagen unterzeichnet zurücksenden. Dabei wird die Großzügigkeit des Angebotes betont, aber auch, dass nur bis zu der genannten Frist an dem Angebot festgehalten wird. Sollte sich unser Mandant nicht darauf einlassen, könne von steigenden Geldforderungen nicht abgesehen werden.

Nach der Abgabe einer selbst umformulierten Unterlassungserklärung, ließ unser Mandant die Sache erst einmal ruhen, in der Hoffnung der Selbsterledigung. Doch jetzt, ein Jahr später, melden sich die gegnerischen Anwälte wieder mit denselben Forderungen. Die umformulierte Erklärung akzeptieren sie zwar, an den Geldforderungen halten sie dennoch fest. Ein letztes Mal bieten sie den pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von € 450,00 an. Gleichzeitig weisen sie bereits darauf hin, dass bei Ablehnung die Forderungen auf bis zu € 1.003,80 steigen können.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig es ist ein solches Abmahnschreiben nicht zu ignorieren. Man sollte stets Handeln und gegen die Forderungen, die oftmals zu hoch oder unberechtigt sind, vorgehen. Mit den richtigen Schritten und guter Beratung von spezialisierten Anwälten kann man sich oft gegen die Abmahnung wehren und viel Geld sparen. Auch vor einer übereilten Abgabe der beigefügten, vorformulierten Unterlassungserklärung ist zu warnen. Diese verpflichten den Unterzeichner meistens zu mehr als nötig wäre und bringt oftmals eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung mit sich.

Gerne helfen wir Ihnen weiter, sollten Sie selbst eine solche Abmahnung erhalten haben. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder Umgebung wohnen, werden wir für Sie im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebotes tätig. Weitere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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