Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Neue Filesharing Abmahnung der Kanzlei FAREDS: „Ducks on Dope – Hypnotizing“
Wieder erreicht uns eine Abmahnung der Hamburger Rechtsanwälte wegen unerlaubtem Filesharing. Auch der Vorwurf der bleibt der Gleiche: die Musikproduzenten Track by Track Records UG, die von der Kanzlei FAREDS rechtlich vertreten werden, sehen ihre alleinigen Nutzungsrechte an dem Musiktitel „Hypnotizing“ von Ducks on Dope verletzt, durch dessen angebliche öffentliche Zurverfügungstellung über den Internetanschluss unseres Mandanten.
In einem Peer-to-Peer-Netzwerk, auch Tauschbörse genannt, soll unser Mandant angeblich anderen Nutzern das Musikwerk zum Download angeboten haben, was an Hand seiner IP-Adresse zurückverfolgt werden konnte. Diese Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 85 UrhG, ist die Grundlage für die Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen, die die gegnerischen Rechtsanwälte nun geltend machen wollen.
Sie fordern nun in Ihrem Schreiben unseren Mandanten dazu auf, eine bereits beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und innerhalb von 10 Tagen zurückzusenden. Des Weiteren soll innerhalb dieser Frist ein Geldbetrag in Höhe von € 450,00 als pauschaler Schadensersatz überwiesen werden. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen könne von einer Vertragsstrafe nicht abgesehen werden.
Eben diese vorformulierten Erklärungen stellen häufig ein Risiko dar. Mit Unterzeichnung werden mehr Verpflichtungen eingegangen als auf den ersten Blick ersichtlich. Vor Gericht kann die Unterschrift auch als Schuldeingeständnis verwendet werden, was eine Abwehr der Forderungen deutlich erschwert. Die Fristen des Abmahnschreibens sollten aber auch auf keinen Fall ignoriert werden, da dadurch noch höhere Kosten durch unerwünschte Gerichts-verfahren entstehen können.
Darum empfehlen wir eine bedachte Vorgehensweise! Wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt zur Beratung und lassen Sie vor allem die Berechtigung der Forderungen nochmals überprüfen. Nicht selten sind diese nämlich rechtlich gar nicht durchsetzbar oder durch geschickte Abwehr zu mindern. Auch eventuelles rechtswidriges Handeln Dritter kann die eigene Schuld mindern. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Nähere Informationen finden Sie auf unserem Abmahnportal unter www.rdp-law.de/abmahnung/