Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Neue Filesharing Abmahnung der Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner sind bekannt für ihre Tätigkeit im Feld des Urheberrechts und versenden nicht selten Abmahnungen im Namen von Unternehmen wie DigiProtect oder auch EMI Music Germany GmbH & Co KG in der Wahrung deren Rechte. So auch in dem uns vorliegenden Fall.
In dem Abmahnschreiben rügen sie die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Werkes „David Guetta – Titanium (feat. Sia) – Various Artists / German Top 100“, an dem die oben genannte EMI Music Germany GmbH & Co KG vorgibt die alleinigen Nutzungsrecht inne zu haben (§ 85 UrhG). Unser Mandant soll das Musikwerk auf einem Peer-to-Peer Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht haben indem er es andern Nutzern zum Download angeboten hat.
Diese Urheberrechtsverletzung stellt nun die rechtliche Grundlage gemäß § 97 UrhG für die Forderungen der gegnerischen Anwälte dar:
Um das Wiederholungsrisiko zu verringern, soll unser Mandant eine beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der er sich verpflichtet es in Zukunft zu unterlassen die oben genannte Tonaufnahme im Internet zugänglich zu machen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu akzeptieren. Des Weiteren verpflichtet er sich dazu die geforderte Schadensersatzsumme in Höhe von € 450,00 innerhalb der vorgegebenen First von 14 Tagen zu begleichen.
Welche Vorgehensweise ist nun zu empfehlen?
Sollten Sie sich in solch einer Situation befinden, ist es wichtig das Schreiben und die Fristen ernst zu nehmen und keinesfalls zu ignorieren. Sie sollten aber den Forderungen auch nicht übereilt nachkommen. Wir raten Ihnen Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen, der Ihren Einzelfall einschätzen kann und die weitere Vorgehensweise plant. Vor allem bei den Verpflichtungserklärungen ist Vorsicht geboten, da die vorformulierten Schriftsätze oftmals dem Unterzeichner mehr Verpflichtungen aufhalsen als notwendig wäre. Deshalb ist es zu empfehlen ein modifiziertes Schreiben zu erstellen, das ein weiteres Vorgehen nicht erschwert oder gar verhindert.
Gerne helfen wir Ihnen weiter, sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben. Im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebotes werden wir auch gerne bundesweit für Sie tätig. Informationen hierzu finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/.