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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Urheber- und Medienrecht
    Veröffentlicht:

    Neue Abmahnungen der pixel.law Rechtsanwälte wegen Verletzung von Urheberrechten

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der

    pixel.law Rechtsanwälte aus Berlin

    im Auftrag von

    Fotograf Peter Kirchhoff

    wegen illegaler Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung

    urheberrechtlich geschützter Fotografien.

    Die pixel.law Rechtsanwälte aus Berlin verschicken unseren Informationen nach derzeit im Auftrag des Peter Kirchhoff Abmahnungen wegen illegaler Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Fotografien gegen Anbieter von Internethomepages. Die pixel.law Rechtsanwälte führen aus, bei den Fotografien handele es sich urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2Abs. 1 Nr. 5 UrhG Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass die Fotos der Webseite widerrechtlich verbreitet wurden. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von bis zu mehreren tausend Euro und die Beseitigung der Veröffentlichung verlangt. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung beigefügt.

    Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht. Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.

    Empfehlung:

    Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

    für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
    und verpflichten sich langfristig
    zur Zahlung einer Vertragsstrafe
    und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
    Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

    Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

    telefonisch (0431/3053719),

    per Fax (0431 / 3053718)

    oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.



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