Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Neue Abmahnung: Filesharing an dem Filmwerk „Brooklyn Rules“ wird von Rechtsanwälten FAREDS gerügt
Derzeit spricht die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS im Namen der MIG Film GmbH urheberrechtliche Abmahnungen bezüglich des Filmwerkes „Brooklyn Rules“ aus. Eine solche Abmahnung liegt uns gerade vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen das, oben genannte, geschützte Filmwerk über eine Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben und dadurch das alleinige Nutzungsrecht der MIG Film GmbH verletzt zu haben. Diese, laut FAREDS „schwere und offensichtliche Rechtsverletzung“, konnte angeblich über die IP-Adresse unseres Mandanten nachverfolgt werden, die auf seinen Namen angemeldet ist.
Der Streitwert belaufe sich auf € 50.000,00 zuzüglich weiterer € 1.359,80 Rechtsanwaltskosten. Die gegnerische Partei ist jedoch in ihrem Schreiben bereit, den Streit durch die Begleichung eine pauschale Schadensersatzforderung in Höhe von € 980,00 vergleichsweise beizulegen. Als Frist für die Zahlung des vollständigen Betrages sind 10 Tage angesetzt.
Des Weiteren fordern die Rechtsanwälte die Unterzeichnung einer beigefügten, strafbewehrten Unterlassungserklärung. In dieser soll sich unser Mandant dazu verpflichten es in Zukunft zu unterlassen, das Filmwerk in jeglicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen und den geforderten Geldbetrag zu bezahlen. Auch für die Zurücksendung der unterschriebenen Erklärung ist eine 10-Tages-Frist angesetzt.
In einem solchen Fall ist es wichtig nicht voreilig den gestellten Forderungen nachzukommen. Vor allem im Unterzeichnen der beigefügten Unterlassungserklärung kann die Gefahr liegen, dass die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung aufgegeben werden. Es ist daher sinnvoll, die Sache von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts bewanderten Anwalt überprüfen zu lassen und sicher zu stellen, dass die Forderungen nicht zu weit gefasst oder gar unberechtigt sind. Oftmals kann man sich durch das richtige Vorgehen unberechtigten Verpflichtungen entziehen und Geldzahlungen vermeiden.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder Umgebung wohnen, werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie auch gerne bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/