Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Neue Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rasch wegen unerlaubtem Filesharing an dem Musiktitel „Lena – Good News“
Gleich zwei Mal erreichte uns diese Woche eine Abmahnung der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH bezüglich unerlaubten Filesharing an dem aktuellen Musikalbum der Künstlerin Lena –„Good News“. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung, die an Hand der IP-Adresse zurückverfolgt werden konnte, und die damit verbundene Verletzung der Urheberrechte der Universal Music GmbH.
In dem Abmahnschreiben werden unsere Mandanten aufgefordert innerhalb einer Frist von 7 Tagen die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. Des Weiteren soll innerhalb von 14 Tagen eine Vergleichsannahmeerklärung zurückgesendet werden, in der sich unsere Mandanten dazu verpflichten soolen, eine Summe in Höhe von insgesamt € 1200,00 zu begleichen um den Streit vergleichsweise beizulegen.
Grundsätzlich kann geraten werden, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vor-schnell abzugeben, sondern – um auf Nummer sicher zu gehen – diese von einem Rechtsanwalt überprüfen und gegebenenfalls modifizieren zu lassen. Denn die meisten Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst, legen also dem Erklärenden mehr auf als eigentlich erforderlich wäre und begründen zugleich für den Fall einer Zuwiderhandlung einen Anspruch auf Zahlung einer oftmals zu hoch angesetzten Vertragsstrafe zugunsten des Abmahnenden.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, besteht also in jeder Hinsicht Handlungsbedarf. Wir empfehlen Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich dort rechtliche Beratung einzuholen. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.
Weiter Informationen finden Sie auch auf unserem Abmahnportal
www.rdp-law.de/abmahnung