Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Neue Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Filesharing an dem Filmwerk „Office Romance. Our time“
Erneut erreicht uns eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner deren Vorwurf wieder ein Mal lautet: Urheberrechtsverletzung. Die Rechtsanwälte rügen im Auftrag der GV World GmbH die angebliche Verletzung ihrer Rechte durch die öffentliche Zugänglichmachung des oben genannten Filmwerkes durch unseren Mandanten.
Im vorliegenden Fall wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes, auch Internettauschbörse genannt, das Filmwerk „Office Romance. Our time“ ohne die Zustimmung der GV World GmbH anderen Netzwerk-Nutzern zum Download angeboten. Aufgrund dieser öffentlichen Zugänglichmachung, die anhand der IP-Adresse zurückverfolgt werden konnte, fordern die gegnerischen Rechtsanwälte in ihrem ersten Schreiben dazu auf, einen pauschalen Vergleichsbetrag von € 600,00 zu zahlen, der sich aus den Anwaltskosten und Schadensersatzzahlungen zusammensetzt. Zur Begleichung der Summe wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Darüber hinaus wird unser Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung aufgefordert, in der er sich dazu verpflichtet, zukünftige „öffentliche Bereitstellungen“ zu unterlassen und den geforderten Geldbetrag zu begleichen. Diese ist vorformuliert und dem Abmahnschreiben beigefügt und soll ebenfalls innerhalb von zwei Wo-chen unterschrieben zurückgesendet werden.
Jetzt sollte man nicht untätig bleiben! Kommen Sie den mit der Abmahnung geltend gemach-ten Forderungen nicht blindlings nach und unterzeichnen Sie keinesfalls die Ihnen mit gesen-dete Unterlassungserklärung, sondern informieren Sie sich über Ihre Rechte und ziehen sie einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Beratung hinzu. Denn nicht selten sind die geltend gemachten Beträge zu hoch und die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst oder gar un-berechtigt. Auch weitere Kosten, wie erhöhte Geldforderungen vom Rechteinhaber oder Kos-ten eines gerichtlichen Prozess, können durch das richtige Handeln vermieden werden.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter - auch wenn Sie nicht in Augsburg oder Umgebung woh-nen, werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie gerne bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserem Abmahnportal auf www.rdp-law.de/abmahnung