Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Negele • Zimmel • Greuter • Beller Rechtsanwälte mahnen unerlaubte Verwertung des Filmes „This Ain’t – Baywatch XXX“ ab
Die Rechtsanwälte Negele • Zimmel • Greuter • Beller vertreten derzeit die Rechte der LFP Vi-deo Group in Sachen Urheberrechtsverletzung. Uns liegt eine solche Abmahnung bezüglich der unerlaubten Öffentlichen Zugänglichmachung des Filmwerkes „This Ain’t – Baywatch XXX“ vor. Inhalt dieser Abmahnung ist der übliche Vorwurf: er soll auf einem Peer-to-Peer Netztwerk den oben genannten Film anderen Nutzern zum Download angeboten haben und dadurch die Nutzungsrecht der LFP Video Group verletzt haben.
Wieder bieten auch hier die Anwälte in ihrem Schreiben an, den Streit vergleichsweise beizu-legen, sollte unser Mandant bereit sein einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von € 815,00 zu bezahlen und eine beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzu-sendenden. Die dafür gesetzte Frist beträgt 14 Tage. Die angebliche Großzügigkeit des An-gebotes wird auch hier betont und dem Abgemahnten eine rasche Annahme nahe gelegt.
Sollten Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten ist es dringend notwendig, sich nicht ver-unsichern zu lassen. Reagieren Sie! Es ist zu empfehlen einen spezialisierten Anwalt zur Be-ratung hinzuzuziehen und den Forderungen der Anwälte nicht blindlings nachzukommen. Vor allem mit den Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da diese oftmals weitreichenden Verpflichtungen für den Unterzeichnenden mit sich bringen kann und den Weg der Ver-teidigung bei vorschneller Abgabe unnötig versperrt.
Informieren Sie sich und tätigen Sie die richtigen Schritte der Verteidigung. Oftmals kann man sich auf diesem Wege unnötige Kosten und einen Rechtsstreit sparen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Abmahnportal unter www.rdp-law.de/abmahnung