Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Kings of Leon “Come Around Sundown”, Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer
Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt durch die
Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte,
Urheberrechtsverletzungen an dem Album “Come Around Sundown” der
Künstlergruppe Kings of Leon, das 2010 erschien. Das Album "Come Around
Sundown" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule
oder Limewire im Internet zum Download angeboten.
Die
Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf
ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch
einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In
dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung
gemäß § 19a UrhG.
Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei
Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber
im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie
zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 956,00 EUR auf.
Ein
Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen
eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen
Zugänglichmachens von Musikwerken erhält, sollte in keinem Fall
unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte
Unterlassungserklärung abgeben.
Der Abmahnung ist eine
Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser
Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach
ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers
gewertet.
Das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin
enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen.