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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Urheber- und Medienrecht
    Veröffentlicht:

    Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Films "Hexen hexen" ab

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt das Filesharing des Films "Hexen hexen" ab.

    Über den Film:

    "Hexen hexen" ist die Neuverfilmung des Fantasyromans Hexen hexen von Roald Dahl durch Regisseur Robert Zemeckis aus dem Jahr 2020.

    In dem Film zieht ein kleiner Junge zu seiner Oma in das ländliche Städtchen Demopolis in Alabama. Die Großmutter erläutert ihm, das es in der Wirklichkeit Hexen gibt und warnt ihren Enkel vor den grausamen Hexen mit kahlen Köpfen und langen Fingernägeln. Als ihr Enkel eines Tages einer Hexe begegnet, reisen sie an die Küste in ein Hotel-Resort. Dort stoßen sie zufällig auf die Oberhexe, die eine Konferenz der Hexen einberufen hat.

    Inhalt und Forderung der Abmahnung:

    Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er den Film "Hexen hexen" zum Download bereitgestellt habe.

    Er solle aufgrund dieser Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie einen Lizenzschadensersatz leisten und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten.

    Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

    Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

    Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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