Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe mahnt erneut im Auftrag von Bushido ab
Die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe sind bekannt dafür, die Rechte des Musikkünstlers Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als Buchido, im Bezug auf Urheberrechtsverletzungen zu vertreten. So auch in der uns aktuell vorliegenden Abmahnung.
Der Vorwurf:
In dem Schreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen das Musikwerk „Vergiss mich“ aus dem German Top 100 Single Chart Container öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Auf einer sogenannten Tauschbörse soll er es andern Nutzern zum Download angeboten haben, was eine Verletzung der alleinigen Nutzungsrechte des Herrn Anis Mohamed Ferchichi darstelle.
Das Abmahnschreiben:
Gemäß § 97 UrhG besteht bei einer Urheberrechtsverletzung ein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung der Wiederholungsgefahr. Genau diesen machen die gegnerischen Anwälte in dem Abmahnschreiben geltend und fordern unseren Mandanten dazu auf, eine beigefügte Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu unterzeichnen. Des Weiteren verlangen sie eine Entschädigung für die Rechtsanwaltskosten und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von insgesamt € 400,00. Dieser Betrag soll von unserem Mandanten ebenfalls innerhalb 10 Tagen beglichen werden.
Das empfohlene Vorgehen:
Sollten Sie selbst eine derartige Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall Rat bei einem auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Anwalt zu suchen. Die Forderungen und Fristen in dem Abmahnschreiben sollten auf keinen Fall ignoriert werden, da die Kosten dann schnell durch Anhebung der Schadensersatzforderungen oder durch ein ungewolltes Gerichtsverfahren in die Höhe schießen könnten. Andererseits raten wir Ihnen aber auch den Forderungen nicht blindlings nachzukommen, da diese teilweise überhöht oder gar unberechtigt sein können. Vor allem bei den vorformulierten Unterlassungserklärungen besteht das Risiko, dass Verpflichtungen eingegangen werden, die nicht notwendig sind.
Gerne helfen wir Ihnen weiter und beraten Sie im Rahmen unseres speziell entwickelten Pau-schalangebotes auch bundesweit. Weitere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/
Der Vorwurf:
In dem Schreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen das Musikwerk „Vergiss mich“ aus dem German Top 100 Single Chart Container öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Auf einer sogenannten Tauschbörse soll er es andern Nutzern zum Download angeboten haben, was eine Verletzung der alleinigen Nutzungsrechte des Herrn Anis Mohamed Ferchichi darstelle.
Das Abmahnschreiben:
Gemäß § 97 UrhG besteht bei einer Urheberrechtsverletzung ein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung der Wiederholungsgefahr. Genau diesen machen die gegnerischen Anwälte in dem Abmahnschreiben geltend und fordern unseren Mandanten dazu auf, eine beigefügte Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu unterzeichnen. Des Weiteren verlangen sie eine Entschädigung für die Rechtsanwaltskosten und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von insgesamt € 400,00. Dieser Betrag soll von unserem Mandanten ebenfalls innerhalb 10 Tagen beglichen werden.
Das empfohlene Vorgehen:
Sollten Sie selbst eine derartige Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall Rat bei einem auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Anwalt zu suchen. Die Forderungen und Fristen in dem Abmahnschreiben sollten auf keinen Fall ignoriert werden, da die Kosten dann schnell durch Anhebung der Schadensersatzforderungen oder durch ein ungewolltes Gerichtsverfahren in die Höhe schießen könnten. Andererseits raten wir Ihnen aber auch den Forderungen nicht blindlings nachzukommen, da diese teilweise überhöht oder gar unberechtigt sein können. Vor allem bei den vorformulierten Unterlassungserklärungen besteht das Risiko, dass Verpflichtungen eingegangen werden, die nicht notwendig sind.
Gerne helfen wir Ihnen weiter und beraten Sie im Rahmen unseres speziell entwickelten Pau-schalangebotes auch bundesweit. Weitere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/