Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Früherer Top-Manager Middelhoff muss in U-Haft bleiben
Früherer Top-Manager Middelhoff muss in U-Haft bleiben
Der seit einer Woche inhaftierte Top-Manager Thomas Middelhoff, musste am 20.11 vorerst einen Rückschlag bezüglich seiner Entlassung hinnehmen. Die Kammer des Landgerichts Essen geht auch weiterhin von Fluchtgefahr aus.
Am Donnerstag, den 20.11.2014, wurde eine Aussetzung des Haftbefehls gegen den früheren Arcandor-Manager durch das LG Essen abgelehnt. Das Gericht ließ mitteilen, dass auch weiterhin Fluchtgefahr bestehe und deshalb einer Aussetzung nicht zugestimmt werden könne. Begründet wird dies vom Gericht mit der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren, die unklare finanzielle Situation von Thomas Middelhoff sowie weiter laufende Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Manager.
Am Freitag, den 14.11.2014 wurde Thomas Middelhoff noch im Sitzungssaal festgenommen, nachdem er durch das LG Essen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt wurde.
Auch an diesem Tag hatte das Gericht bereits gesagt, es wolle sich im Gespräch mit dem Ex-Manager und seien Verteidigern rasch um eine mildere Maßnahme als die Untersuchungshaft bemühen, doch nun führte auch der zweite Haftprüfungstermin nicht zur Aussetzung des Haftbefehls. Eine Kaution sei durch den Angeklagten nicht hinterlegt worden und die finanzielle Situation sei auch durch zwischenzeitlich eingereichte Unterlagen nicht erkennbar geworden.
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