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Urheber- und Medienrecht

Frankfurter Rechtsanwälte rügen unerlaubte Verwertung des Musikwerkes „Avicii - Street Dancer“

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Im Namen der GSDR GmbH treten derzeit die Frankfurter Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zur Verteidigung derer alleinigen Verwertungsrechte auf. Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei vor, die den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Street Dancer“ des Künstlers Avicii beinhaltet. Angeblich soll unser Mandant den eben genannten Titel in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk, auch als Tuschbörse bekannt, anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des §85 UrhG dar, für die unser Mandant sei, der Internetanschluss auf den die Straftat zurückverfolgt werden könne, auf ihn angemeldet ist.

Auf der Grundlage des §97 Abs.1 UrhG fordern die gegnerischen Anwälte nun unseren Man-danten dazu auf eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückzusenden. Mit der Unter-zeichnung dieser Erklärung geht die Verpflichtung einher, eine derartige Öffentlich Zugäng-lichmachung in Zukunft zu unterlassen und einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von €450,00 zu begleichen. Unter diesen Voraussetzungen wäre die gegnerische Partei bereit den Streit vergleichsweise beizulegen.

Doch gerade mit diesen Angeboten ist Vorsicht geboten. In vielen Fällen sind diese vorfor-mulierten Unterlassungserklärungen mit zu weitreichenden Verpflichtungen verbunden und bürden dem Unterzeichner mehr auf als notwendig. Auch die Frage der Berechtigung sollte geprüft werden und sichergestellt werden, dass die Forderungen überhaupt gerechtfertigt und in Höhe und Ausmaß angemessen sind.

Bleiben Sie deshalb im Falle einer Abmahnung nicht untätig! Reagieren Sie und ziehen sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts bewanderten Anwalt zur Beratung hinzu. Gerne un-terstützen wir Sie hier in der Vertretung Ihrer Interessen. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder Umgebung wohnen, werden wir für Sie tätig und helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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