Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Filesharing: Baumgarten Brandt erscheinen nicht vor AG Augsburg
Filesharing: Baumgarten Brandt erscheinen nicht vor AG Augsburg
Versäumnisurteil des Amtsgericht Augsburg vom 15.01.2015 zu dem Aktenzeichen 18 C 4431/14
Das Amtsgericht Augsburg hat am 15. Januar 2015 unter dem Aktenzeichen 18 C 4431/14 eine Klage der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt im Auftrage der Firma Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ferdinand von Krogh, Bahnhofstrasse 63, 67059 Ludwigshafen im Wege eines Versäumnisurteils ab gewiesen, da die Klägerin bzw. deren Prozessbevollmächtigte nicht zum Termin erschienen sind. Der Streitwert wurde auf 1.498,- Euro bzw. 1051,80 Euro festgesetzt.
Die Klägerseite hat nunmehr die Möglichkeit, Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzulegen und das Verfahren weiter zu führen.
Weswegen die Beklagtenseite nicht erschienen ist, wurde bedauerlicherweise nicht bekannt.
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