Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Filesharing-Abmahnung RA Sarwari | Berlin Media Art JT e.K.
Es wird darüber berichtet, dass Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg im Auftrag des Berlin Media Art JT e.K. aus Berlin, eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt hat.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er einen Film im Internet über eine Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Berlin Media Art JT e.K., dessen Inhaber Raymond Louis Bacharachs ist, soll der Hersteller und der Rechtsinhaber an dem Film sein.
Folglich besteht der Vorwurf des Filesharings.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Vorwurfs des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Lizenzschadensersatz sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.