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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Urheber- und Medienrecht
    Veröffentlicht:

    Filesharing-Abmahnung Kanzlei Frommer Legal | LEONINE Distribution GmbH

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München eine Abmahnung im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH (ehemals Universum Film GmbH) wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben soll.

    Inhalt der Abmahnung:

    Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er im Internet einen Film durch ein sogenanntes Filesharing-Programm („bittorent“) verbreitet haben soll. Die Inhaberin der Rechte an diesem Film soll die LEONINE Distribution GmbH sein. Die öffentliche Zugänglichmachung durch den Abgemahnten soll ohne die Berechtigung der LEONINE Distribution GmbH erfolgt sein.

    In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen von der Kanzlei Frommer Legal berichtet:

    https://ra-herrle.de/2021/06/17/abmahnung-frommer-legal-fuer-leonine-licensing-ag-the-gentlemen/

    https://ra-herrle.de/2021/01/04/waldorf-frommer-mahnt-fuer-leonine-distribution-gmbh-filesharing-von-babylon-berlin-ab/

    https://ra-herrle.de/2020/12/17/filesharing-abmahnung-der-kanzlei-waldorf-frommer-fuer-leonine-licensing-ag-unhinged/

    Forderung aus der Abmahnung:

    Aufgrund des Vorwurfs des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Lizenzschadensersatz sowie die entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.

    Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

    Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.




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