Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Filesharing Abmahnung: Frommer Legal wegen „Saw Spiral“
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings des Films „Saw: Spiral“.
„Saw: Spiral“ ist ein US-amerikanischer Horror-Thriller von Regisseur Darren Lynn Bousman aus dem Jahr 2021.
Über den Film:
Polizist Zeke Banks und sein neuer Partner William Schenk untersuchen im Auftrag ihrer Chefin Capt. Angie Garza eine Serie grausamer Morde an Polizisten, die mit dem brutalen Tod von Detective Marv Bozwick in einem New Yorker U-Bahntunnel ihren Anfang genommen hat. Die Morde erinnern an die blutige Vergangenheit der Stadt, denn offenbar ist hier ein Nachahmer des legendäre Jigsaw-Killers am Werk, der auf die Korruption innerhalb der Polizei aufmerksam machen will. Bald muss Zeke nicht nur einsehen, dass ihnen der Mörder immer einen Schritt voraus ist, sondern auch erkennen, dass der Killer ein perfides Spiel mit ihm spielt. Zeke bittet seinen Vater, dem angesehenen Polizeiveteranen Marcus Banks, um Hilfe, doch plötzlich steht er mitten im Zentrum des morbiden Plans.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Saw: Spiral“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.