Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Filesharing Abmahnung durch Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann: Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „F1 2010“
Dieses Mal erreicht uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH. Der Vorwurf lautet Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubter öf-fentliche Zugänglichmachung des geschützten Computerspiels „F1 2010“.
Unserem Mandanten wird vorgeworfen auf einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk, auch Tauschbörse genannt, das oben genannte Werk herunter geladen und dann zum Download für Dritte bereit gehalten zu haben. Durch diese illegale öffentliche Bereitstellung ist der Koch Media GmbH, die vorgibt die alleinigen Nutzungsrechte an dem Werk zu haben, ein Schaden entstanden, der nun über die Rechtsanwälte gegenüber unserem Mandanten geltend gemacht wird. Die pauschalisierte Schadenersatzforderung beläuft sich auf €800,00.
Die Rechtsanwälte Reichelt Kulte Aßmann fordern darüber hinaus aufgrund der angeblich be-gangenen Rechtsverletzung gegenüber unserem Mandanten die Unterzeichnung einer straf-bewehrten Unterlassungserklärung mit einer darin enthaltenen Verpflichtung zur Zahlung einer nicht unerheblichen Vertragsstrafe im Falle eines erneuten Verstoßes. Des Weiteren enthält sie eine Verpflichtung zur Kostenerstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten und zum Ersatz des, durch das "Zur-Verfügung-Stellen" entstandenen Schadens. Wie so oft ist diese dem Abmahnschreiben vorformuliert beigefügt und soll innerhalb einer Frist von 11 Tagen unterschrieben zurückgesendet werden.
Doch hier ist Vorsicht geboten. Denn diese Unterlassungserklärungen sind oftmals zu weit gefasst oder gar unberechtigt und sollten daher juristisch überprüft werden, bevor sie unter-zeichnet werden, da durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklä-renden weitreichende Pflichten entstehen.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, besteht Handlungsbedarf! Denn im Falle des Untätig Bleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Nicht selten beauftragen die abmahnenden Kanzleien auch Inkasso-Büros mit der Eintreibung ihrer Forderung, wodurch die Kosten noch weiter in die Höhe schießen. Um dies zu verhindern, empfehlen wir Ihnen sich an einen Rechtsanwalt zur Beratung zu wenden.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie auch gerne bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.
Weiter Informationen erhalten Sie auch auf dem Abmahnportal auf www.rdp-law.de/abmahnung.