Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Filesharing Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen unerlaubter Verwertung des Filmwerkes „John Carpenter’s The Ward“
Erneut liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor, in der die Rechtsanwälte im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes „John Carpenter’s The Ward“ in Internet-Tauschbörsen abmahnen. Die öffentliche Zugänglichmachung auf sogenannten p2p-Netzwerken stellt eine Verletzung der alleinigen Nutzungsrechte der Tele München Fernseh GmbH dar und wird deshalb von den vertretenden Anwälten verfolgt.
Den betroffenen Anschlussinhabern, zu denen auch unser Mandant gehört, wird vorgeworfen, der streitgegenständliche Titel sei als umfangreiche Datei über ihren Internetanschluss anderen Teilnehmern im Rahmen einer sogenannten Internettauschbörse ohne Erlaubnis der Tele München Fernseh GmbH zum Download angeboten worden. Dieses Verhalten stellt eine Urheberrechtverletzung dar und kann entsprechende Ansprüche aus § 97 UrhG begründen.
Eben diese Ansprüche machen nun die gegnerischen Anwälte in ihrem Schreiben gegenüber unserem Mandanten geltend. Die Schadensersatzforderung beläuft sich auf €450,00 zuzüglich der Rechtsanwaltskosten in Höhe von €506,00, was einem konkreten Zahlungsbetrag in Höhe von € 956,00 entspricht. Dieser soll innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Auch die Unterzeichnung einer beigefügten Unterlassungserklärung wird innerhalb einer Frist von einer Woche gefordert.
Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Auch die Wiederholungsgefahr kann zudem nur durch eine entsprechende Erklärung ausgeräumt werden. Es ist allerdings zu beachten, dass die verwendete Formulierung in den beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen oft ein Schuldanerkenntnis begründet. Für den juristischen Laien meist nicht erkennbar, wird mit Abgabe der Erklärung ein Unterlassungsvertrag geschlossen, der auch mit nicht unerheblichen Vertragsstrafen versehen sein kann. Diese Tatsache kann ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko mit sich bringen. Um Ihre Rechte zu schützen, lässt sich in vielen Fällen eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, die Sie mit anwaltlicher Hilfe erstellen sollten.
Erfüllen Sie also die Forderungen nicht vorschnell, sondern überprüfen Sie den Sachverhalt vorerst insbesondere auf die Tatsache hin, ob der in Anspruch genommene Anschlussinhaber tatsächlich im bezeichneten Umfang für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann. Es können unter anderem eventuell Entlastungsmöglichkeiten für rechtswidriges Verhalten Dritter bestehen.
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie, auch wenn Sie nicht in Augsburg oder Umgebung wohnen, gerne auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots. Nähere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/