Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Kong: Skull Island"
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
wegen des Films
"Kong: Skull Island"
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films "Kong: Skull Island" abgemahnt wird.
"Kong: Skull Island" ist ein US-amerikanischer Fantasy-Abenteuerfilm von Jordan Vogt-Roberts aus dem Jahr 2017. Der Film erzählt von der fiktiven Figur King Kong. Er handelt von einer Gruppe von Wissenschaftlern, Soldaten und Abenteurern, die Anfang der 1970er Jahre unter Führung von Lieutenant Colonel Packard aufbrechen um eine mysteriöse Insel im Pazifik zu erkunden. Schon bei der Ankunft auf Skull Island werden die Expeditionsteilnehmer mit unerwarteten Gefahren konfrontiert. Bald finden sie heraus, dass ein riesiger Menschenaffe namens Kong auf der Insel haust. Doch von den Eingeborenen erfahren die Neuankömmlinge, dass Kong nicht das einzige Monster auf der Insel ist.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.
Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Desweiteren werden ein Lizenzschadensersatz sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.