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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Urheber- und Medienrecht
    Veröffentlicht:

    Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. wegen „The LEGO Movie 2“

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt die Interessen der Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg. Die Rechtsanwälte verschickten kürzlich ein Schreiben, mit welchen das Filesharing des Films „The LEGO Movie 2“ abgemahnt wird.

    Über „The LEGO Movie 2“:
    The LEGO Movie 2 ist ein computeranimierter Film aus dem Jahr 2019, der auf dem Baukastensystem Lego basiert und die Fortsetzung von The LEGO Movie.
    Die Duplo-Angreifer haben Bricksburg komplett zerstört. Nichts ist mehr, wie es früher einmal war. Emmet hat sich jedoch nicht verändert und ist weiterhin optimistisch und harmoniebedürftig. Dabei scheint er gar nicht zu sehen, wie deprimierend die postapokalyptische Lego-Welt geworden ist. Eines Tages wird Lucy jedoch von einem Alien entführt. Gemeinsam mit seinen Freunden baut Emmet ein Raumschiff und besucht die Schwester-Galaxie, um sie zu retten.

    Inhalt der Abmahnung:
    Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film in einem Filesharing-Netzwerk zum Download angeboten zu haben.

    Forderungen aus der Abmahnung:
    Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages. Des Weiteren wird ein Lizenzschaden geltend gemacht und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

    Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
    Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
    Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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