Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
FAREDS Rechtsanwälte mahnen unerlaubtes Filesharing an dem Filmwerk „Bulletproof Gangster“ ab
Im Auftrag der Lightning Entertainment Group, Inc. treten derzeit die Hamburger Rechtsanwälte FAREDS zur Verteidigung deren Verwertungsrechte auf. In dem Abmahnschreiben, das uns vorliegt, rügen sie die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerkes „Bulletproof Gangster“.
Unserem Mandanten wird vorgeworfen über ein Peer-to-Peer-Netzwerk den urheberechtlich geschützten Titel anderen Nutzern dieser Tauschbörse, ohne die Einwilligung der Rechtein-haber, der Lightning Entertainment Group, Inc., zum Download angeboten zu haben. Dieses Verhalten stelle eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des UrhG dar, auf dessen Grundlage die gegnerische Partei nun Schadensersatzansprüche geltend macht.
In ihrem Schreiben unterbreiten die gegnerischen Anwälte unserem Mandanten ein Ver-gleichsangebot, bei dessen Annahme der Streit ohne Gerichtsverfahren vergleichsweise beigelegt werden könne. Die Forderungen belaufen sich auf die Begleichung eines Geldbetrages in Höhe von € 850,00 und die Unterzeichnung einer beigefügten, vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Für die Annahme des Angebotes ist eine Frist von 10 Tagen festgesetzt worden.
Die beigefügte Erklärung beinhaltet die Verpflichtung, es in Zukunft zu unterlassen das oben genannte geschützte Werk widerrechtlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und den pauschalen Vergleichsbetrag zu überweisen. Des Weiteren würde unser Mandant mit seiner Unterschrift zustimmen, bei einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe, die dann von einem zuständigen Gericht festgelegt wird, zu bezahlen.
Meistens stellen genau diese vorformulierten Erklärungen ein Risiko dar. Oftmals geht der Unterzeichner nicht nur die offensichtlich genannten Verpflichtungen ein, sondern gesteht zumeist unbewusst eine eventuell nicht vorhandene Schuld ein. Es ist dringend notwendig, dass rechtlich überprüft wird, ob der Anschlussinhaber überhaupt für die Forderungen in An-spruch genommen werden kann oder ob eine Schuld gar ausgeschlossen oder auf Grund wi-derrechtlichen Verhaltens Dritter gemildert werden kann. Auch gegen überhöhte Forderungen, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Streitwert stehen, muss vorgegangen werden.
Deshalb empfehlen wir dringend den Forderungen nicht übereilt nachzukommen, sonder einen spezialisierten Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen. Durch überlegtes Vorgehen können oftmals Kosten gespart und das Eingehen zu großer Verpflichtungen verhindert werden.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rpd-law.de/abmhanung/