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Urheber- und Medienrecht

Erneute Mehrfachabmahnung aus dem Hause Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die Hamburger Rechtsanwälte Rasch mahnen wieder einmal im Auftrag der Universal Musik GmbH gleich eine Vielzahl von Titeln ab. Grundlage ist die angebliche Urheberrechtsverletzung durch das angebliche illegale öffentliche Zugänglichmachen unseres Mandanten.

Die folgenden Titel soll unser Mandant auf einem so genannten Peer-to-Peer Netzwerk ande-ren Nutzern zum Download angeboten haben: „The Black Eyed Peas – The Time (Dirty Bit)“, „Rihanna – What’s My Name“, „Rihanna – Only Girl (In The World)“, „Take That – The Flood“, „Bosse – Weit Weg“, „Eminem – Love The Way You Lie“, „Juli – Immer Wenn Es Regnet“, „Juli – Elektrisches Gefühl“, „Stromae – Alors on Danse“.

Da die Universal Musik GmbH die alleinigen Nutzungsrechte an den oben genannten Titeln hat, fordert sie nun von unserm Mandanten die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 1.200,00, um die Ersatzansprüche auszugleichen. Die Vergleichsannahmeerklärung ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen unterschrieben zurückzusenden.

Dem Abmahnschreiben ist des Weiteren eine vorformulierte strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung beigefügt, die innerhalb von nur 7 Tagen unterschrieben zu-rückgesendet werden soll. Darin würde sich unser Mandant dazu verpflichten, es in Zukunft zu unterlassen jegliche Musiktitel der Rechteinhaberin im Internet Dritten zugänglich zu machen und im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 zu zahlen.

Hier ist Vorsicht geboten! Die kurzen Fristen sind oft bewusst so gesetzt um Druck aufzubau-en und die Abgemahnten zu unüberlegten Handlungen zu drängen. Oftmals sind die An-schuldigungen jedoch unberechtigt oder die Forderungen zu weit gefasst. Deshalb empfehlen wird Ihnen unbedingt den Rat eines spezialisierten Anwalts einzuholen. Gerne helfen auch wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir gerne für Sie tätig und unterstützen Sie bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserem Abmahnportal.
www.rdp-law.de/abmahnung

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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