Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Erneute Filesharing – Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner
Der Vorwurf:
In dem uns vorliegenden Schreiben übernehmen die Frankfurter Rechtsanwälte das Mandat für die GSDR GmbH und vertreten deren Rechte. Unserem Mandanten wird vorgeworfen das Musikwerk „Avicii – Snus – Various Artists/Future Trance Vol.56“, an dem die GSDR GmbH vorgibt die alleinigen Nutzungsrechte zu besitzen, unerlaubt verwertet zu haben. Auf einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk soll er es öffentlich zugänglich gemacht haben, indem er es andern Nutzern zum Download angeboten hat. Dies stelle einen Verstoß gegen §19a UrhG dar und bilde die rechtliche Grundlage für die Forderungen der gegnerischen Partei.
Das Abmahnschreiben:
In dem Schreiben selbst wird unser Mandant nun aufgefordert eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von 2 Wochen unterschrieben zurückzusenden und die Datei aus dem Download-Ordner zu entfernen. Des Weiteren verlangen sie, im Rahmen eines Vergleiches, einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von € 450,00, der ebenfalls innerhalb 14 Tagen beglichen werden soll. Bei Einhaltung der Fristen sehe die Gegenpartei die Sache als vollends erledigt an.
Unsere Empfehlung:
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen den Forderungen nicht überstürzt nachzukommen, sie aber dennoch ernst zu nehmen. Durch Ignorieren der Fristen oder des gesamten Schreibens können die Kosten schnell in die Höhe schießen und die ganze Angelegenheit in einem gerichtlichen Rechtsstreit enden. Vor allem aber auch die vorformulierten Unterlassungserklärungen bergen Risiken für den Unterzeichner. Nicht selten sind diese zu weit gefasst, lasten also mehr Verpflichtungen auf als notwendig und bringen manchmal sogar eine Vertragsstrafe mit sich. Deshalb ist dringend zu empfehlen, mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltes eine umformulierte Erklärung abzugeben. Auch die Frage der tatsächlichen Schuld und der Durchsetzbarkeit der Forderungen sollte im Einzelfall nochmals geprüft werden.
Gerne helfen wir Ihnen weiter, sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden. Wir unterstützen Sie auch gerne bundesweit und werden im Rahmen unseres speziell angefertigten Pauschalangebotes für Sie tätig. Weitere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/abmahnung/