Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
A|P|W Rechtsanwälte & Notar mahnen unerlaubtes Filesharing an dem Kinofilm „Fast and Furious Five“ ab
Vor kurzem erreichte uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte und Notar A|P|W aus Dortmund, die unserem Mandanten vorwerfen die Urheberrechte der Universal Pictures International Germany GmbH durch Filesharing an dem Filmwerk „Fast and Furious Five“ verletzt zu haben.
Geltend gemacht wird eine pauschale Schadenersatzforderung in Höhe von € 450,00. Diese setzt sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 100,00 und Schadensersatz in Höhe von € 350,00 zusammen. Durch die Annahme dieses Angebots innerhalb einer Frist von 10 Tagen könne der Streit vergleichsweise beigelegt werden. Dieser Schadenersatzforderung liegt der Vorwurf des unerlaubten Filesharing zugrunde. Unser Mandant soll angeblich auf einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk anderen Netzwerknutzern den Kinofilm „Fast an Furious Five“ öffentlich zugänglich gemacht haben. Durch diese Öffentliche Zugänglichmachung sieht die Universal Pictures International Germany GmbH ihre alleinigen Nutzungsrechte an diesem Werk beeinträchtigt und hat deshalb die Rechtsanwälte mit der Verfolgung ihrer Interessen beauftragt.
Als weiteren Teil des Angebotes der Rechtsanwälte soll unser Mandant noch ein beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und diese ebenfalls innerhalb der 10-Tage-Frist zurücksenden. Mit der Unterzeichnung der Erklärung geht eine Schuldanerkennung und eine Verpflichtung, es zukünftig zu unterlassen das oben genannte Filmwerk, oder Teile davon, zu veröffentlichen und den geforderten Betrag zu überweisen, einher.
Gerade aber mit den Forderungen in den Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Denn nicht selten sind diese zu weit gefasst und verlangen zum Beispiel ein volles Schuldeingeständnis, obwohl dieses unberechtigt ist. Der Schuldnachweis kann sich als schwer erweisen, was unberechtigte Vorwürfe zur Folge hat. Auch die Geldforderungen sind häufig zu hoch angesetzt und sollten auf jeden Fall überprüft werden.
Bleiben Sie jetzt auf keinen Fall untätig, da die Kosten bei einem Ignorieren solcher Abmahnungen schnell in die Höhe schießen können. Vorschnelles Handeln ist jedoch ebenfalls nicht zu empfehlen, da man sich durch bedachtes, richtiges Vorgehen meistens Geld und Ärger sparen kann. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Beratung eines spezialisierten Anwaltes, der sich Ihren speziellen Fall genauer ansieht und prüft.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie auch gerne bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.