close ×
  • Home
  • Rechtsanwalt Abgasskandal
  • Rechtsanwalt suchen
  • Rechtsfragen
  • Rechtstipps & Rechtsnews
More
    Menu
    Logo

    Online Rechtsberatung

    Für Rechtsanwälte Login

    Urheber- und Medienrecht

    Navigation:
    Home / Rechtstipps & News / Urheber- und Medienrecht
    Rechtstipps und News
    • (13)
    • Anlegerrecht (64)
    • Arbeitsrecht (637)
    • Arzthaftungsrecht (6)
    • Ausländer- und Asylrecht (1)
    • Bankrecht (82)
    • Bau- und Architektenrecht (18)
    • Beamtenrecht (10)
    • EDV Recht (3)
    • Ebay - Recht (13)
    • Erbrecht (86)
    • Familienrecht (76)
    • Forderungseinzug (5)
    • Gewerblicher Rechtsschutz (212)
    • Grundstücksrecht (8)
    • Handels- und Gesellschaftsrecht (27)
    • IT - Recht (40)
    • Inkassorecht (7)
    • Internationalesrecht (4)
    • Internetrecht (87)
    • Kapitalanlegerrecht (133)
    • Makler- und Immobilienrecht (5)
    • Mediation (1)
    • Medizinrecht (29)
    • Miet- und Wohneigentumsrecht (107)
    • Musikrecht (11)
    • Opferhilfe (4)
    • Reiserecht (9)
    • Schadensersatzrecht (15)
    • Schmerzensgeldrecht (4)
    • Sonstiges (9)
    • Sozialrecht (24)
    • Sportrecht (4)
    • Steuerrecht (57)
    • Strafrecht (43)
    • Tierrecht (4)
    • Umweltrecht (2)
    • Urheber- und Medienrecht (311)
    • Urheberrecht (331)
    • Vergaberecht (1)
    • Verkehrsrecht (122)
    • Versicherungsrecht (39)
    • Vertragsrecht und Kaufrecht (36)
    • Verwaltungsrecht (16)
    • Werkvertragsrecht (2)
    • Wettbewerbsrecht (349)
    • Zivilprozessrecht (7)
    • Zivilrecht (94)
    • Öffentliches Recht (7)

    Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht

    Sie benötigen Rechtsrat?

    Stellen Sie jetzt einfach Ihre Rechtsfrage an die angemeldeten Rechtsanwälte. Erhalten Sie kostenfrei eine kurze Ersteinschätzung per Telefon und beauftragen Sie diesen Anwalt bei Bedarf im Anschluss.
    jetzt kostenlose Frage stellen
    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Urheber- und Medienrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Oscar-nominierten Films "A Star Is Born"

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Abmahnung der

    Kanzlei Waldorf Frommer aus München

    im Auftrag der

    Warner Bros. Entertainment GmbH

    wegen des Filmtitels

    "A Star Is Born"

    Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut Abmahnungen in ihrem Namen, dieses Mal für das als bester Film für den Oscar nominierte Musik-Drama "A Star Is Born". In diesem entdeckt Jackson Maine (Bradley Cooper) erst das musikalische Talent der jungen Ally (Lady Gaga) und dann seine Liebe zu ihr. Der Film soll auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

    Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

    Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

    Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

    Empfehlung:

    Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

    - für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
    - und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
    - zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
    - und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

    Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internet-Anschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

    Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

    telefonisch (0431 / 30 53 719),

    per Fax (0431 / 30 53 718)

    oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.



    Imprint

    • Impressum
    • AGB
    • Für Rechtsanwälte
    • Zur online Rechtsberatung
    • Login

    Rechtsbutler - AnwaltsChatbot

    • Rechtsbutler bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Top Städte

    • Berlin | Hamburg | München | Köln
    • Frankfurt | Stuttgart | Düsseldorf
    • Dortmund | Essen | Bremen | Alle Städte

    Top Verträge

    • Unbefristeter Arbeitsvertrag
    • Arbeitsvertrag für Außendienstmitarbeiter
    • Kaufvertrag gebrauchtes Kraftfahrzeug
    • Abfindungsvereinbarung
    • Mietaufhebungsvertrag
    • Praktikantenvertrag
    • Darlehensvertrag
    • Vorsorgevollmacht
    rechtsanwalt.net 2020
    Up