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Urheber- und Medienrecht

Abmahnung wgen Urheberrechtsverletzungen durch Waldorf und Fareds etc. - Es kann bei Schadensersatzansprüchen darauf ankommen, wann der Film auf den Markt kommt

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Abmahnungen
wegen Urheberrechtsverletzungen am Filmwerke, ausgesprochen durch die Kanzleien Fareds sowie Waldorf Frommer. Wie ist vorzugehen?

Aktuell
haben wir Abmahnungen der Kanzleien Fareds und Woldorf Frommer bearbeitet.
Rechteinhaber sind unter anderem Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft und MIG Film GmbH.

Die
Abmahnschreiben ähneln sich in der jeweiligen Ausgestaltung sehr. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung eine Pauschalsumme, bestehend aus Anwaltsgebühren und Schadensersatzansprüchen. Teilweise sind aufgrund der Postlaufzeiten kurze Fristen zu beachten, die eine schnelle Reaktion erfordern. Gegebenenfalls sollte vorab eine Fristverlängerung vereinbart werden.

Der Vorwurf
lautet, dass Filme oder Serien über sogenannte P2P-Tauschbörsen wie eDonkey, eMule oder BitTorrent zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt wurde.

Mit
spezieller Software werden die IPs ermittelt. Der Internetanbieter hat dann die Adressdaten hinter der IP herauszugeben. Mit diesen Daten wird dann der Anschlussinhaber angeschrieben.

Bei
Filmwerken muss hinsichtlich eines Schadensersatzanspruches nach diesseitiger Auffassung auch dahingehend unterschieden werden, wie lange das Filmwerk bereits dem Markt zu Verfügung stand. Der Schadensersatz für einen illegalen Upload orientiert sich daran, wann der Film auf den Markt gebracht wurde und insbesondere daran, seit wann das Produkt als DVD vertrieben wurde. In anderem Zusammenhang hatte das OLG Köln durch Beschluss vom 27.12.2010 zum Aktenzeichen 6 W 155/10 zu der Verwertungsphase eines Films geäußert.

Mittlerweile
liegt auch einige untergerichtliche Rechtsprechung vor, die zu den Streitwerten für die Abmahnschreiben regulierend ausgeführt haben. Ein erstmaliger und erstmaliger Urheberrechtsverstoß durch das sog. Filesharing wird sich nach dieser Rechtsprechung streitwertreduzierend auswirken.

Die Kanzlei
RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft bearbeitet u.a. Abmahnungen wegen Filesharing.

Beide
Berufsträger haben im Rahmen ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Kenntnisse im Bereich Urheberrecht und Internetrecht erlangt. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gern!

Selbstverständlich
informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung.

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Ingo Gravel LL.M.
Geschrieben von Ingo Gravel LL.M. Rechtsanwalt · RA Gravel · Frankfurt

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