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Urheber- und Medienrecht

Abmahnung Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung - Album "XOXO" von Caspar

Jacob Metzler Rechtsanwalt · Berlin 1 Min. Lesezeit 15.09.2011
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Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „XOXO” des Künstlers Caspar verfolgen.

"XOXO" ist das zweite Album des Rappers Caspar, das im Juli 2011 Platz 1 der Albumcharts erreichte. Das Album wird als Datei über P2P (Peer To Peer) - Internettauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten.
Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die das Album auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten das Album zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 956,00 EUR auf.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Sony Entertainment Germany GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.

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Jacob Metzler
Geschrieben von Jacob Metzler Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Metzler · Berlin

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