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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Urheber- und Medienrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung Waldorf Frommer für Universum Film GmbH / Born to Dance

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle



    Abmahnung Waldorf Frommer für Universum Film GmbH / Born to Dance

    Uns erreichen Hinweise zu Abmahnungen der

    Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München

    im Auftrag der

    Universum Film GmbH

    wegen des Filmwerks

    “Born to Dance”.

    Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer soll sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit werde von der Kanzlei Waldorf Frommer gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages angeboten.

    Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

    Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des jeweiligen Rechteinhabers. Für jeden Fall des Verstoßes gegen eine solche Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens oftmals zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.

    Empfehlung:

    Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

    für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
    und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
    zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe
    und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

    Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

    Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

    telefonisch (0431/3053719),

    per Fax (0431 / 3053718)

    oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

    Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.

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