Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung von Urmann und Collegen wegen Streamings
Der Berliner Medienrechtskanzlei Hoesmann liegt eine der ersten Streaming-Abmahnungen Deutschlands von der Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen vor. In dieser wird einem Anschlussinhaber vorgeworfen auf der Webseite www.redtube.com einen Film der Firma „The Archive AG" gestreamt, mithin im Internet angesehen zu haben.
U+C verlangen in dem Abmahnschreiben eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 250 €.
Der angebliche Anspruch wird damit begründet, dass die Zwischenspeicherung der Daten im Cache des Browsers eine urheberrechtliche Verletzungshandlung gegen den Willen des Rechteinhabers sein soll.
Es ist juristisch umstritten, ob das flüchtige Zwischenspeichern eines Filmes im Cache des eigenen Computers bereits als illegal wie anzusehen ist. Hierzu gibt es noch keine relevante Gerichtsentscheidung, die diese Frage zu beurteilen ist.
Im Urhebergesetzbuch gibt es mit dem § 44a UhrG eine extra Vorschrift, welche sich mit den nur vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen auseinandersetz.
Nach unserer Ansicht ist das Streamen von dieser Vorschrift mit umfasst, und solange der Film nicht offensichtlich rechtswidrig verbreitet oder zugänglich gemacht wurde, ist das Anschauen legal.
Ob der Film oder auch Teil eines Films rechtswidrig eingestellt wurde oder rechtswidrig zugänglich gemacht wurde, wird im Rahmen der Abmahnung von Urmann und Collegen nicht thematisiert.
Ebenso sagt die Regensburger Kanzlei nicht, wie sie überhaupt an die Daten kommt. Die Webseite redtube wird nach unserem Kenntnisstand im Ausland gehostet.
Es handelt sich bei dieser Abmahnung um die ersten Abmahnungen gegen Internetnutzer wegen des angeblichen Anschauens eines Films im Internet. Im Gegensatz zu den bekannten Abmahnungen, bei denen es immer um Tauschbörsen und die Verbreitung von Inhalten ging, geht es bei dieser nur um das reine Anschauen des Films selbst.
Da es um eine der ersten Abmahnungen in diesem Bereich handelt, lassen sich bezüglich der rechtlichen Bewertung nur Mutmaßungen anstellen, wie Gerichte die Rechtslage beurteilen werden. Die Abmahnung sollte daher unbedingt ernst genommen werden, um evtl. weiteren rechtlichen Folgen gleich im Vorfeld zu begegnen.
Wir stehen Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben oder auch eine der Abmahnungen bekommen haben.
Kontakt
Telefon: (+49) 030 956 07 177
E-Mail: office@hoesmann.eu
Webseite: www.hoesmann.eu