Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung von media & more GmbH durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel u.a. wegen „Kung Fu Beauty 2“
Wir haben von einer durch die Rechtsanwälte Negele · Zimmel
· Greuter · Beller aus Augsburg ausgesprochenen Abmahnung Kenntnis erhalten, in
der unser Mandanten den Film „Kung Fu Beauty 2“ öffentlich zugänglich gemacht und
dadurch die Nutzungsrechte der media & more GmbH & Co. KG verletzt haben
soll.
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er habe den eben
genannten Film ohne Zustimmung der media & more GmbH & Co. KG über eine
Internet-Tauschbörse illegal zum Herunterladen angeboten. Durch dieses
öffentliche Zugänglichmachen, häufig auch Filesharing genannt, sei der
Rechteinhaberin ein Schaden entstanden, den nun die gegnerischen Anwälte neben
den Rechtsanwaltskosten gegenüber unserem Mandanten geltend machen. Der
Gesamtbetrag beläuft sich auf insgesamt € 880,00, der innerhalb von 12 Tagen
beglichen werden soll.
Die Rechtsanwälte Negele · Zimmel · Greuter · Beller fordern
darüber hinaus aufgrund der angeblich begangenen Rechtsverletzung gegenüber
unserem Mandanten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit einer
darin enthaltenen Verpflichtung zur Zahlung einer nicht unerheblichen
Vertragsstrafe im Falle eines erneuten Verstoßes, die Kostenerstattung der
durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten und den Ersatz durch das
"Zur-Verfügung-Stellen" entstandenen Schadens zu begleichen sowie es
künftig zu unterlassen, das geschützte Filmwerk „Kung Fu Beauty 2“ der media
& more GmbH & Co. KG öffentlich zugänglich zu machen.
Wie die meistens Unterlassungserklärung ist auch die
vorliegende vorformuliert. Doch hier ist Vorsicht geboten. Denn diese sind
oftmals zu weit gefasst oder gar unberechtigt und sollte daher von einem
Rechtsanwalt überprüft werden, bevor sie unterzeichnet werden, da durch die
Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende
Pflichten entstehen.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, besteht
Handlungsbedarf! Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher
Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Nicht selten beauftragen
die abmahnenden Kanzleien auch Inkasso-Büros mit der Eintreibung ihrer
Forderung, wodurch die Kosten noch weiter in die Höhe schießen. Um dies zu
verhindern, helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder
der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie
auch gerne bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Abmahnportal auf www.rdp-law.de/abmahnung