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Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von media & more GmbH durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel u.a. wegen „Kung Fu Beauty 2“

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Wir haben von einer durch die Rechtsanwälte Negele · Zimmel

  • Greuter · Beller aus Augsburg ausgesprochenen Abmahnung Kenntnis erhalten, in

der unser Mandanten den Film „Kung Fu Beauty 2“ öffentlich zugänglich gemacht und dadurch die Nutzungsrechte der media & more GmbH & Co. KG verletzt haben soll.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er habe den eben genannten Film ohne Zustimmung der media & more GmbH & Co. KG über eine Internet-Tauschbörse illegal zum Herunterladen angeboten. Durch dieses öffentliche Zugänglichmachen, häufig auch Filesharing genannt, sei der Rechteinhaberin ein Schaden entstanden, den nun die gegnerischen Anwälte neben den Rechtsanwaltskosten gegenüber unserem Mandanten geltend machen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf insgesamt € 880,00, der innerhalb von 12 Tagen beglichen werden soll.

Die Rechtsanwälte Negele · Zimmel · Greuter · Beller fordern darüber hinaus aufgrund der angeblich begangenen Rechtsverletzung gegenüber unserem Mandanten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit einer darin enthaltenen Verpflichtung zur Zahlung einer nicht unerheblichen Vertragsstrafe im Falle eines erneuten Verstoßes, die Kostenerstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten und den Ersatz durch das "Zur-Verfügung-Stellen" entstandenen Schadens zu begleichen sowie es künftig zu unterlassen, das geschützte Filmwerk „Kung Fu Beauty 2“ der media & more GmbH & Co. KG öffentlich zugänglich zu machen.

Wie die meistens Unterlassungserklärung ist auch die vorliegende vorformuliert. Doch hier ist Vorsicht geboten. Denn diese sind oftmals zu weit gefasst oder gar unberechtigt und sollte daher von einem Rechtsanwalt überprüft werden, bevor sie unterzeichnet werden, da durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Pflichten entstehen.

Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, besteht Handlungsbedarf! Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Nicht selten beauftragen die abmahnenden Kanzleien auch Inkasso-Büros mit der Eintreibung ihrer Forderung, wodurch die Kosten noch weiter in die Höhe schießen. Um dies zu verhindern, helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie auch gerne bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Abmahnportal auf www.rdp-law.de/abmahnung

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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