Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung von GV World GmbH wegen Filesharing an „ Lucky Trouble“ durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
Neben den einschlägigen Kanzleien wie Waldorf Frommer,
Nümann + Lang, Schutt & Waetke und der Kanzlei Rasch, mahnen auch die
Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt/Main
Urheberrechtsverletzungen ab: Dieses Mal im Auftrag der GV World GmbH.
Gegenstand der Abmahnung der Frankfurter Anwälte ist die vom
Internetanschluss unseres Mandant aus begangene Urheberrechtsverletzung am Film
„Lucky Trouble“. Dieser sei über ein so genanntes Peer-2-Peer-Netzwerk, auch
als Internet-Tauschbörse bekannt, illegal heruntergeladen und weiter zum
Download angeboten worden. Die GV World GmbH gibt vor, die ausschließlichen
Nutzungsrechte an dem Film zu haben, insbesondere das Recht, das Werk zu
vervielfältigen. Gegen diese Rechte habe unser Mandant durch das öffentliche
Zugänglichmachen verstoßen.
Aufgrund dieser Rechtsverletzung wird vorgetragen, dass der GV
World GmbH gegen unseren Mandanten Schadensersatzansprüche zustehen. Mit der
Zahlung eines pauschalen Einigungsbetrages von € 600,00 und der Abgabe der
beigefügten Unterlassungserklärung können jedoch die Ansprüche abgegolten
werden. Hierzu wird unserem Mandanten eine Frist von wenigen Tagen gesetzt.
Da sich aber gerade im Bereich des Urheberrechts und wie hier
v.a. im Bereich des Filesharings ein Abmahnverhalten abzeichnet, das sich fast
schon zu einem eigenen Industriezweig ausgebildet hat, ist besondere Vorsicht
geboten. Wie in vielen Abmahnschreiben wurde auch hier eine sehr kurze Frist
zur Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt. Oftmals wird diese
jedoch ignoriert und die Abmahnung unbeachtet zur Seite gelegt. Als Konsequenz
hierauf kommt es nicht selten vor, dass kurze Zeit nach Fristablauf bereits das
nächste Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte folgt, in welchen nicht länger
am vormaligen Einigungsgebot festgehalten wird. Bei einem derartigen Untätigbleiben
sehen die gegnerischen Rechtsanwälte nämlich die Ablehnung des Einigungsgebots
und fordern zur Erstattung eines weitaus höheren Gesamtbetrages auf.
Hier wird deutlich, dass Nichtstun im Falle einer Abmahnung
keine Lösung ist.
Genauso wenig sollten Sie aber der Zahlungsaufforderung
klein beigeben und die Unterlassungserklärung unterzeichnen, ohne sie zuvor von
einem versierten Rechtsanwalt überprüft haben zu lassen.
Um sicher entscheiden zu
können, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt war und die Kosten zu tragen
sind, empfehlen wir daher immer Rechtsrat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt
zu suchen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter! Beachten Sie daher unser
speziell entwickeltes Pauschalangebot.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Abmahnportal auf www.rdp-law.de/abmahnung