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Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von 10 Musiktiteln der Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Gerade eben erreichte uns eine Abmahnung der Hamburger Rechtsanwälte Rasch. Geltend gemacht wird die Urheberrechtsverletzung an gleich 10 Musiktiteln von den Rechteinhabern Universal Musik GmbH.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen die folgenden Werke auf einem so genannten Peer-to-Peer Netztwerk illegal anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt zu haben: „The Black Eyed Peas – The Time (Dirty Bit)“, „The Black Eyed Peas – Just Can’t Get Enough“, „Rihanna – S&M“, „Rihanna – Only Girl (In The World)“, „Milow – You And Me (In My Pocket)“, „Lady Gaga – Born This Way“, „Cassandra Steen – Gebt Alles“, „Finger & Kadel – Wahnsinn“, „Emma6 – Paradiso“, „Ute Freudenberg & Christian Lais – Auf Den Dächern Von Berlin“.

Aufgrund dieser öffentlichen Zugänglichmachung, die anhand der IP-Adresse zurückverfolgt werden konnte, fordern die gegnerischen Rechtsanwälte in ihrem ersten Schreiben dazu auf, einen Vergleichsbetrag von € 1200,00 zu zahlen. Die Vergleichsannahmeerklärung soll innerhalb einer Frist von 2 Wochen unterschrieben zurückgesendet werden, für die Begleichung der Summe an sich wird eine Frist von 3 Wochen gesetzt.

Darüber hinaus wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung gefordert. Diese ist vorformuliert und dem Abmahnschreiben beigefügt und soll innerhalb einer Frist von 7 Tagen unterzeichnet zurückgesendet werden.

Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, gilt das Motto „Reagieren, nicht Ignorieren“! Kommen Sie den mit der Abmahnung geltend gemachten Forderungen nicht blindlings nach und unterzeichnen Sie keinesfalls die mit gesendete Unterlassungserklärung. Wir empfehlen Ihnen sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, denn oftmals sind die Forderungen zu weit gefasst oder gar unberechtigt. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.

Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir gerne für Sie tätig und unterstützen Sie auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserem Abmahnportal auf www.rdp-law.de/abmahnung

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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