Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung SASSE & PARTNER: The Walking Dead - Staffel 4 Folge 10
Die Kanzlei SASSE & PARTNER aus Hamburg versendet derzeit im Auftrag der WVG Medien GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechttsverletzungen an der Serie The Walking Dead – Staffel 4 Folge 10 über sogenannte Filesharing Netzwerke.
Was beinhaltet das Schreiben
Das Schreiben der Anwälte umfasst mehrere Seiten und enthält neben der Angabe der vermeintlichen IP-Adresse rechtliche Ausfühurngen zur Haftung und möglichen Forderungen. In dem Schreiben wird ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ungeachtet der Tatsache ob man als Täter oder vielleicht auch Störer der Urheberrechtsverletzung in Frage kommt oder nicht, sollten Abgemahnte diese Frist nicht unbeachtet lassen. Im weiteren Verlauf der Abmahnung werden Ausführungen zum Aufwendungsersatz und Schadensersatz gemacht. Die Gesamtforderung wird auf insgesamt 1.470,98 EUR beziffert. Auf der letzen Seite des Schreibens wird aber ein Vergleichsangebot von 800 EUR unterbreitet an das man sich aber ebenfalls nur bis zu einer bestimmten Frist gebunden sieht.
Was sollte ich tun bei einer Abmahnung wegen der Serie The Walking Dead – Staffel 4 Folge 10?
Hat man eine Abmahnung wegen der Serie The Walking Dead – Staffel 4 Folge 10 sollte diese zunächst nicht auf die leichte Schulter genommen und ad acta gelegt werden. Die darin gesetzten Fristen sollten beachtet werden.
Je nachdem ob eine Haftung als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte ggf. eine Unterlassungserklärung abgeben werden. Dem Schreiben von SASSE & PARTNER liegt bereits eine solche Erklärung bei, die meines Erachtens so nicht verwendet werden sollte. Wer die beigefügte Erklärung so unterzeichnet bindet sich an diese möglicherweise unnötig lange, auch wenn z.B. eine Änderung der Rechtslage eintritt. In jedem Fall sollte aber genau überlegt werden, ob man überhaupt eine Unterlassungserklärung abgibt. Insbesondere wenn Dritte (Familienmitglieder oder Mitbewohner) als Täter in Betracht kommen, sollte die Abgabe einer Unterlassungserklärung genau überlegt werden.
Ungeachtet der Unterlassungserklärung sollte der geltend gemachte Zahlungsanspruch geprüft werden. Insbesondere die Rechtsanwaltskosten scheinen hier zu hoch angesetzt. Diese sind bei Verbrauchern und der erstmaligen Abmahnung in der Regel aus einem Gegensatndswert von 1.000 EUR zu errechnen und sollten damit 124 EUR nicht übersteigen. Die Im Falle einer Folge einer TV-Serie sollte auch der Schadensersatz deutlich niedriger ausfallen.
Gerne stehe ich Ihnen im Falle einer Abmahnung mit Rat und Tat zur Seite. Das weitere Vorgehen kann unverbindlich in einem ersten Orientierungsgespräch besprochen werden.
Rechtsanwalt André Stämmler
Telefon: 03641 – 328647
E-Mail: info@ra-staemmler.de