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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Urheber- und Medienrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung Sasse & Partner / A Good Man – gegen alle Regeln

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle



    Abmahnung Sasse & Partner / A Good Man – gegen alle Regeln

    Uns erreichen Hinweise auf weitere Abmahnungen der Anwaltskanzlei

    Sasse & Partner aus Hamburg

    wegen des Films

    “A Good Man – gegen alle Regeln”.

    Worum geht es?

    Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner fordert in ihren Abmahnschreiben sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Die von der Kanzlei Sasse & Partner geltend gemachte Forderung beläuft sich auf insgesamt 800,- Euro.

    Was sind Filesharing Abmahnugen?

    Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

    Umfang der Unterlassungserklärung

    Der Umfang der von der Kanzlei Sasse & Partner in der Regel vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das konkrete Werk. Zudem soll sich der Empfänger eines Abmahnschreibens für jeden Fall des Verstoßes gegen eine solche Unterlassungserklärung regelmäßig zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.

    Empfehlung:

    Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

    für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
    und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
    zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe.

    Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

    Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

    telefonisch (0431 / 30 53 719),

    per Fax (0431 / 30 53 718)

    oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

    Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN):0431 / 591 90 90.

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