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Urheber- und Medienrecht

Abmahnung “Over the Rainbow“ von Israel Kamakawiwo´ole und „Hey (Nah Neh Nah)“ von Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die Rechtsanwälte Denecke · von Haxthausen & Partner mahnen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH nun zwei Musiktitel ab.
Gerügt werden Urheberrechtsverstöße an den Musiktiteln „Over the Rainbow“ von Israel Kamakawiwo´ole und „Hey (Nah Neh Nah)“ von Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios.

Bislang enthielten die Abmahnungen der Kanzlei Denecke · von Haxthausen & Partner wegen unerlaubten Filesharing in der Regel immer nur einen Urheberrechtsverstoß. Das wohl neue „2in1-System“, bei dem zwei Titel gleichzeitig abgemahnt werden, hat auch zur Folge, dass der geltend gemachte Vergleichsbetrag nach oben wächst.

In ihrem Abmahnschreiben werfen die gegnerischen Rechtsanwälte unserem Mandanten vor, er habe über eine Online-Tauschbörse die Musiktiteln „Over the Rainbow“ von Israel Kamakawiwo´ole und „Hey (Nah Neh Nah)“ von Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Aufgrund dieser öffentlichen Zugänglichmachung wird unser Mandant zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von € 540,00 für zwei Songs aufgefordert, damit die Angelegenheit vergleichsweise beigelegt werden kann. Zur Kostenbegleichung wurde ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt.

Darüber hinaus fordern die gegnerischen Rechtsanwälte auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Diese ist vorformuliert und der Abmahnung beigefügt.

Doch wie bei vielen der vorformulierten
Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Denn diese sind oftmals zu weit gefasst oder gar unberechtigt und sollte daher von einem Rechtsanwalt überprüft werden, bevor sie unterzeichnet werden, da durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Pflichten entstehen.
Aber auch wenn Sie das Ihnen vorgeworfene Verhalten wirklich begangen haben, gibt es immer Möglichkeiten eine bessere Lösung für Sie zu finden.

Doch um sicher entscheiden zu können, ob die Abmahnung berechtigt war und die Kosten zu tragen sind, empfehlen wir immer Rechtsrat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen.

Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren, sondern zu reagieren

  • gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der

Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir gerne für Sie tätig und unterstützen Sie auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Abmahnportal auf www.rdp-law.de/abmahnung

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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