Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung “Over the Rainbow“ von Israel Kamakawiwo´ole und „Hey (Nah Neh Nah)“ von Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios
Die Rechtsanwälte Denecke · von Haxthausen & Partner
mahnen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH nun zwei Musiktitel ab.
Gerügt werden Urheberrechtsverstöße an den Musiktiteln „Over the
Rainbow“ von Israel Kamakawiwo´ole und „Hey (Nah Neh Nah)“ von Milk & Sugar
vs. Vaya Con Dios.
Bislang enthielten die Abmahnungen der Kanzlei Denecke · von
Haxthausen & Partner wegen unerlaubten Filesharing in der Regel immer nur
einen Urheberrechtsverstoß. Das wohl neue „2in1-System“, bei dem zwei Titel gleichzeitig
abgemahnt werden, hat auch zur Folge, dass der geltend gemachte Vergleichsbetrag
nach oben wächst.
In ihrem Abmahnschreiben werfen die gegnerischen
Rechtsanwälte unserem Mandanten vor, er habe über eine Online-Tauschbörse die Musiktiteln
„Over the Rainbow“ von Israel Kamakawiwo´ole und „Hey (Nah Neh Nah)“ von Milk
& Sugar vs. Vaya Con Dios anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download
angeboten. Aufgrund dieser öffentlichen Zugänglichmachung wird unser Mandant
zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von € 540,00 für
zwei Songs aufgefordert, damit die Angelegenheit vergleichsweise beigelegt
werden kann. Zur Kostenbegleichung wurde ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Darüber hinaus fordern die gegnerischen Rechtsanwälte auf,
eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Diese
ist vorformuliert und der Abmahnung beigefügt.
Doch wie bei vielen der vorformulierten
Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Denn diese sind oftmals zu weit
gefasst oder gar unberechtigt und sollte daher von einem Rechtsanwalt überprüft
werden, bevor sie unterzeichnet werden, da durch die Abgabe einer solchen
Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Pflichten entstehen.
Aber auch wenn Sie das Ihnen vorgeworfene Verhalten wirklich begangen haben,
gibt es immer Möglichkeiten eine bessere Lösung für Sie zu finden.
Doch um sicher entscheiden zu können, ob die Abmahnung
berechtigt war und die Kosten zu tragen sind, empfehlen wir immer Rechtsrat bei
einem spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen
wir Ihnen, das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren, sondern zu reagieren
– gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der
Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir gerne für Sie tätig und unterstützen
Sie auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Abmahnportal auf www.rdp-law.de/abmahnung