Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung Kanzlei Sievers & Kollegen | Christine Müller
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin im Auftrag der Frau Christine Müller eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt hat.
Inhalt der Abmahnung:
Frau Christine Müller soll professionelle Illustratorin und Fotografin sein.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er eine Grafik, Sterne auf rotem Hintergrund, verwendet hat, welche Christine Müller erstellt haben soll. Der Benutzung wurde nicht zuvor von Christine Müller zugestimmt. Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
In der Vergangenheit wurde schon vermehrt von Abmahnungen im Auftrag der Christine Müller berichtet. Es sollen Abmahnungen von den Rechtsanwälten Melchior Krüger Illig aus Dresden sowie von der Kanzlei Sievers & Kollegen verschickt worden sein.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird eine vollumfängliche Auskunft über die Herkunft der Grafik und der Nutzungsumfang verlangt. Schließlich werden ein Schadensersatz sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.