Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung Kanzlei Sarwari | Berlin Media Art | Pornofilm
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Sarwari aus Hamburg im Auftrag der Berlin Media Art eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er über eine Tauschbörse einen pornografischen Film hochgeladen bzw. gleichzeitig heruntergeladen haben soll. Der Titel des hochgeladenen pornografischen Films lautet „AC Anal & Cumshot 3“. Dies stelle einen illegalen Upload und somit eine Urheberrechtsverletzung dar.
Forderung aus der Abmahnung.
Aufgrund des Vorwurfs des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zur Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 650,00 Euro angeboten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.