Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung Kanzlei Rassi Warai | Fotograf Klaus Rein
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Rassi Warai aus Minden für den Fotografen Klaus Rein eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt hat.
Inhalt der Abmahnung:
Die abgemahnte Blogbetreiberin soll das Bild einer Wendeltreppe verwendet haben, ohne die erforderliche Urhebernennung/Namensnennung ordnungsgemäß anzubringen. Der Fotograf Klaus Rein sei der Urheber des Bildes.
Die Blogbetreiberin habe bereits im Jahre 2017 die Nutzungslizenz für das besagte Foto erhalten. Dies erfolgte über die Plattform Adobe Stock (ehemals Fotolia). Lediglich die nicht ordnungsgemäß angebrachte Urhebernennung wird in der Abmahnung gerügt. Gemäß § 13 UrhG hat der Urheber das Recht selbst zu bestimmen, ob und wie er als Urheber an seinem Werk genannt wird.
Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird ein Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzkosten geltend gemacht. Schließlich wird die Erstattung der entstandenen Abmahnkosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.