Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung: Kanzlei Pense für Digiturk Europe GmbH | Öffentliche Ausstrahlung
Die Kanzlei Pense aus Frankfurt a.M. mahnt im Auftrage der Digiturk Europe GmbH aus Eschborn den Inhaber einer Gaststätte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.
Über die Digiturk Europe GmbH:
Digiturk ist ein türkischer Pay-TV-Sender. Er hat unter anderem die Rechte für die Ausstrahlung der Spiele der ersten türkischen Fußballliga (Süperlig) inne.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung wird dem Betreiber der Gaststätte vorgeworfen, ein Spiel der Süperlig in seiner Gaststätte ausgestrahlt zu haben, ohne das hierfür erforderliche gewerbliche Abonnement erworben zu haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Gaststättenbetreiber wird seitens der Kanzlei Pense aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Es werden zudem Abmahnkosten in Höhe von 1.156,20 Euro gefordert. Diese Kosten werden anhand eines Streitwerts von 25.000 Euro berechnet. Weiter wird auf das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs verwiesen, auf welchen sich die Digiturk Europe GmbH jedoch nicht berufen werde, wenn ein gewerbliches Abonnement abgeschlossen wird.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.