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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Urheber- und Medienrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: IPPC Law für B1 Recordings| Musiknutzung

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die Kanzlei IPPC Law aus Berlin mahnt für die B1 Recordings GmbH aus Berlin aufgrund einer angeblichen unerlaubten Nutzung eines Musikstücks auf Social Media ab.

    Kommerzielle Nutzung von Musik aus Musikbibliotheken:

    Musikbibliotheken bieten eine Sammlung von Musikwerken, die für verschiedene Zwecke lizenziert werden können. Diese Lizenzen werden häufig von der GEMA erteilt. Ein Problem entsteht jedoch, wenn Musik aus einer solchen Bibliothek verwendet wird, ohne dass der Lizenzgeber eine Genehmigung für die konkrete Nutzung erteilt hat.

    Gemäß § 6 des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) erstreckt sich eine Lizenz, die einem Diensteanbieter zur öffentlichen Wiedergabe eines Werks erteilt wurde, auch auf den Nutzer, solange dieser nicht kommerziell handelt. Eine Lizenz gilt jedoch nicht für kommerzielle Nutzungen. Auf Plattformen, die solche Bibliotheken anbieten, wird dies oft klar kommuniziert. Wenn die Nutzung jedoch kommerziell erfolgt, kann sich der Nutzer nicht auf die Plattformlizenz berufen. Ohne eine separate Lizenz für diese spezielle Nutzung begeht der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung.

    Inhalt der Abmahnung:

    Der Abgemahnten wird vorgeworfen, ein Musikstück aus einer Musikbibliothek entnommen und es über ihren gewerblich genutzten Instagram-Account kommerziell und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei sieht hierin eine Verletzung von Urheberrechten sowie verwandten Schutzrechten gemäß den §§ 85 und 19a UrhG.

    Forderungen aus der Abmahnung:

    Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung werden verschiedene Ansprüche geltend gemacht.

    Es wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, wonach die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Weiterhin soll die Verletzung beseitigt werden. Es wird die Zahlung von Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 2.500 Euro gefordert. Außerdem wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert was summiert einen Betrag von über 4.000 Euro ergibt.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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