Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung - FAREDS - Two Guns Distribution GmbH
Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Hamburger Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde von der Two Guns Distribution LLC beauftragt, das öffentliche Zugänglichmachen des Films "2 Guns" abzumahnen.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, dass über deren Internetanschluss der Film „2 Guns" heruntergeladen und weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sei.
Die von FAREDS jeweils geforderten Gelbeträge belaufen sich auf insgesamt 835,00 €. Diese sollen sich wie folgt zusammensetzen:
Schadensersatz: 600,00 €,
pauschale Ermittlungskosten: 20,00
Anwaltskosten: 215,00 €
Daneben wird die Rücksendung einer „rechtsverbindlich unterzeichneten" strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird der Anschlussinhaber aufgefordert, die angeblich zum Download angebotene Datei unverzüglich zu entfernen und/oder den Internetanschluss ordnungsgemäß zu sichern.
Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist grundsätzlich zu beachten, dass diese weitreichende Folgen hat und eine lebenslange Bindungswirkung entfaltet. Insofern ist eine konkrete Prüfung des Einzelfalles - ob auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet werden kann - unerlässlich.
Aus Kostenrisikogesichtspunkten kann es sich ggf. anbieten, eine modifizierte (abgewandelte) Unterlassungserklärung abzugeben. In diesem Fall wird die Unterlassungserklärung auf das Nötigste beschränkt, ohne dabei ihre Wirksamkeit zu verlieren.
Von der Verwendung entsprechender Muster aus dem Internet raten wir grundsätzlich ab. Ist das Muster unzureichend, dann ist die Unterlassungserklärung wirkungslos.
Eine Abmahnung kommt stets ungelegen. Angesichts der kurzen Fristen steigt die Gefahr, „Kurzschlussreaktionen" zu begehen.
Zunächst gilt daher: Ruhe bewahren und besonnen reagieren:
- Keine voreilige Zahlung leisten
- Nichts ungeprüft unterschreiben
- Abmahnung ernst nehmen
- Noch vor Ablauf der Frist professionellen Rechtsrat einschalten
(Gefahr einer einstweiligen Verfügung!)
Was wir für Sie tun können!
Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung dem Grunde bzw. der Höhe nach berechtigt ist, um sodann angemessen auf die Abmahnung zu reagieren und Folgerisiken zu minimieren:
- schnelle Reaktion (auch am Wochenende !)
- Vertretung von Mandanten bundesweit
- faire Pauschalpreise
- umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Filesharing-Recht
Eine für Sie kostengünstige Lösung hat für uns oberste Priorität.
Unverbindlicher Erstkontakt
Sie können unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten können.
Rechtsanwalt Stefan Gille
Direktkontakt: 0531-490 590 70 (auch am Wochenende!)
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